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   VG Cottbus, 31.08.2006 - 1 L 166/06   

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VG Cottbus, 31.08.2006 - 1 L 166/06 (https://dejure.org/2006,31417)
VG Cottbus, Entscheidung vom 31.08.2006 - 1 L 166/06 (https://dejure.org/2006,31417)
VG Cottbus, Entscheidung vom 31. August 2006 - 1 L 166/06 (https://dejure.org/2006,31417)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Neubewertung einer Diplomarbeit; Bewertung von Prüfungsleistungen als Verwaltungsakt; Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache; Erheblichkeit von Fehlern im Bewertungsverfahren; Besorgnis der Befangenheit eines Prüfers; Überprüfung von Prüferbewertungen im ...

Kurzfassungen/Presse

  • Verwaltungsgericht Cottbus (Pressemitteilung)

    Verwaltungsgericht verpflichtet die Brandenburgische Technische Universität Cottbus zur Neubewertung einer Diplomarbeit

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 30.06.1994 - 6 C 4.93

    Notwendigkeit eines verwaltungsinternen Kontrollverfahrens bei Einwendungen gegen

    Auszug aus VG Cottbus, 31.08.2006 - 1 L 166/06
    Diese Bewertung ist entgegen dem Regelfall nicht von den ursprünglich mit der Bewertung befassten Prüfern (BVerwG, Urt. v. 30. Juni 1994 - BVerwG 6 C 4.93 -, DVBl. 1994, 1364; Niehues, a.a.O., Rn. 765), sondern durch zwei neue noch zu benennende Prüfer durchzuführen.

    Unabhängig davon, dass eine Neubewertung durch die Zweitkorrektorin bereits deshalb ausscheidet, weil ihr Dienstverhältnis bei der Universität C-Stadt am 30. September 2005 endete (vgl. BayVGH, Urt. v. 22. Oktober 1997 - 7 B 97.1139 -, SPE 599 Nr. 3; Niehues, a.a.O., Rn. 697), ist eine Bewertung der Arbeit durch die bisherigen Prüfer auch deshalb nicht mehr möglich, weil gegen sie die Besorgnis der Befangenheit begründet ist (BVerwG, Urt. v. 30. Juni 1994 - BVerwG 6 C 4.93 -, a.a.O.).

    Sollte sich in Anbetracht veränderter Wertungen das Ergebnis verbessern, ist der Antragsgegner auf der Grundlage der abgeänderten Leistungsbewertung gehalten, einen neuen Bescheid zu erlassen, der an die Stelle des ursprünglichen Prüfungsbescheids tritt (BVerwG, Urt. v. 30. Juni 1994 - BVerwG 6 C 4.93 -, a.a.O., 1363 m.w.N.).

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus VG Cottbus, 31.08.2006 - 1 L 166/06
    Diese haben sich mit den hinreichend konkreten und rechtzeitig vorgebrachten Einwänden des Prüflings gegen die prüfungsspezifischen Bewertungen auseinandersetzen und, soweit diese berechtigt sind, diese zu korrigieren sowie alsdann auf dieser - möglicherweise veränderten - Grundlage erneut über das Ergebnis der Prüfung zu entscheiden (BVerwG, Urt. v. 24. Februar 1993 - BVerwG 6 C 35.92 -, BVerwGE 92, 132, 136 [BVerwG 24.02.1993 - 6 C 35/92] /137; im Anschluss an BVerfG, Beschl. v. 17. April 1991 - 1 BvR 419/81, 1 BvR 213/83 -, BVerfGE 84, 34).
  • BVerwG, 24.02.1993 - 6 C 35.92

    Juristische Staatsprüfung Rheinland-Pfalz - Art. 12 GG, Rechtsschutz gegen

    Auszug aus VG Cottbus, 31.08.2006 - 1 L 166/06
    Diese haben sich mit den hinreichend konkreten und rechtzeitig vorgebrachten Einwänden des Prüflings gegen die prüfungsspezifischen Bewertungen auseinandersetzen und, soweit diese berechtigt sind, diese zu korrigieren sowie alsdann auf dieser - möglicherweise veränderten - Grundlage erneut über das Ergebnis der Prüfung zu entscheiden (BVerwG, Urt. v. 24. Februar 1993 - BVerwG 6 C 35.92 -, BVerwGE 92, 132, 136 [BVerwG 24.02.1993 - 6 C 35/92] /137; im Anschluss an BVerfG, Beschl. v. 17. April 1991 - 1 BvR 419/81, 1 BvR 213/83 -, BVerfGE 84, 34).
  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus VG Cottbus, 31.08.2006 - 1 L 166/06
    Bei einer solchen Sachlage ist die Bejahung des Anordnungsanspruchs für die Prüfung des Anordnungsgrundes in weitem Umfang vorgreiflich (BVerfG, Beschl. v. 25. Oktober 1988 - 2 BvR 745/88 -, BVerfGE 79, 69, 78) [BVerfG 25.10.1988 - 2 BvR 745/88] .
  • BVerwG, 02.03.1976 - 7 B 22.76

    Klage gegen das Nichtbestehen einer ärztlichen Vorprüfung - Voreingenommenheit

    Auszug aus VG Cottbus, 31.08.2006 - 1 L 166/06
    Nach § 21 VwVfGBbg ist die Besorgnis der Befangenheit berechtigt, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen eine unparteiliche Amtsausübung zu rechtfertigen, was auf Grund einer objektiven Betrachtung aus Sicht des Prüflings zu beurteilen ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 2. März 1976 - BVerwG 7 B 22.76 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 72; Niehues, a.a.O., Rn. 196).
  • BVerwG, 20.07.1984 - 7 C 28.83

    IHK - Widerspruch - Entscheidung - Aufsichtsbehörde - Nichtbestehen einer Prüfung

    Auszug aus VG Cottbus, 31.08.2006 - 1 L 166/06
    Diese Stellen sind allerdings nicht durch Rechtssätze ermächtigt, im eigenen Namen nach außen zu handeln (vgl. zu diesem Kriterium BVerwG, Urt. v. 20. Juli 1984 -BVerwG 7 C 28/83 -, BVerwGE 70, 4 ff.; OVG f. d. Land Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 13. März 1991 - 22 A 871/90 -, NJW 1991, 2586; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 7. Aufl., München 2000, § 1 Rn. 53).
  • BVerwG, 12.11.1997 - 6 C 11.96

    Korrekturfehler bei Prüfungen; Bewertungsfehler bei Prüfungen; Kausalität eines

    Auszug aus VG Cottbus, 31.08.2006 - 1 L 166/06
    Dieser Fehler im Bewertungsverfahren ist auch erheblich, weil sich weder in tatsächlicher noch rechtlicher Hinsicht ausschließen lässt, dass er sich auf das Prüfungsergebnis ausgewirkt hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 12. November 1997 - BVerwG 6 C 11.96 - BVerwGE 105, 328, 332 [BVerwG 12.11.1997 - 6 C 11/96] ; BayVGH, Urt. v. 8. September 1999 - 7 B 99.292 - BayVBl. 2000, 529; Niehues, Prüfungsrecht, 4. Aufl., 2004, Rn. 492).
  • BVerwG, 10.08.1994 - 6 B 60.93

    Anforderungen an den "Rücktritt" von einer Prüfung nach der Approbationsordnung -

    Auszug aus VG Cottbus, 31.08.2006 - 1 L 166/06
    Diese Bewertung ist entgegen dem Regelfall nicht von den ursprünglich mit der Bewertung befassten Prüfern (BVerwG, Urt. v. 30. Juni 1994 - BVerwG 6 C 4.93 -, DVBl. 1994, 1364; Niehues, a.a.O., Rn. 765), sondern durch zwei neue noch zu benennende Prüfer durchzuführen.
  • BVerwG, 14.12.1989 - 2 ER 301.89

    Vorwegnahme der Hauptsacheentscheidung bei dem Erlass einer einstweiligen

    Auszug aus VG Cottbus, 31.08.2006 - 1 L 166/06
    Das Vorwegnahmeverbot findet dann keine Anwendung, wenn das Abwarten in der Hauptsache für den Antragsteller unzumutbar wäre, insbesondere, wenn das Begehren in der Hauptsache schon aufgrund der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gebotenen lediglich summarischen Prüfung des Sachverhalts erkennbar Erfolg haben wird (BVerwG, Beschl. v. 14. Dezember 1989 - BVerwG 2 ER 301.89 -, Buchholz 310 § 123 VwGO Nr. 15).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.04.1989 - 9 S 2047/88

    Prüfungsrecht: Einzelnote in Abschlußzeugnis; degressives Punktsystem

    Auszug aus VG Cottbus, 31.08.2006 - 1 L 166/06
    Der Antragsteller wendet sich gegen die Bewertung der Diplomarbeit "Untersuchung von geklebten Leichtbauquerschnitten (Träger im Stahlwohnungsbau)" im Fachgebiet Stahlbau und begehrt - ungeachtet des im Klageverfahren 1 K 642/06 formulierten Anfechtungsantrages und des im Eilverfahren gestellten Antrages auf Neubewertung der "Diplomprüfung" - der Sache nach eine Neubewertung der für diese Prüfungsleistung vergebenen Note "ausreichend", die in dem Zeugnis der Universität C-Stadt vom 6. September 2005 zum einen gesondert ausgewiesen wird und zum anderen für das gesamte Studium und den weiteren Berufsweg des Antragstellers besonders bedeutsam ist und damit nach den in der Rechtsprechung entwickelten Kriterien alle Voraussetzungen eines Verwaltungsaktes nach § 35 Satz 1 VwVfGBbg erfüllt (vgl. u.a. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 11. April 1989 - 9 S 2047/88 -, zit. nach juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.03.1991 - 22 A 871/90

    Behörde; Stellen zur Durchführung studienbegleitender Leistungskontrollen;

  • VGH Bayern, 22.10.1997 - 7 B 97.1139
  • VGH Bayern, 08.09.1999 - 7 B 99.292
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